ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltung
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen uns, der Just
Spices GmbH, und dem Verkäufer abgeschlossenen Verträge über
den Verkauf von Güter. Abweichende oder entgegenstehende Be-
dingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht
ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Ge-
schäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis
abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der
Ware durchführen.
(3) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber
Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1
BGB.
§ 2 Angebot, Annahme
(1) Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB
darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei
Wochen anzunehmen.
(2) Die Bestellung ist abgeschlossen, wenn innerhalb dieser Frist
eine Auftragsbestätigung in Textform beim Käufer eingeht.
§ 3 Preise, Zahlung
(1) Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpa-
ckung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung
netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in
Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten
wir uns vor.
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Ge-
genansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur
Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur
aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis
berechtigt.
§ 5 Lieferung
(1) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht er-
füllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von
Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des
daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehrauf-
wendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbe-
halten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt
des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwir-
kungspflichten auf den Käufer über.
§ 6 Gefahrübergang, Versendung
Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware
in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, ein-
schließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzu-
nehmen.
(2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu
versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
(3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer
uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die
Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter
ausgesetzt wird.
(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvor-
behalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berech-
tigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus
einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer
evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware
erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug
der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten
wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist
und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
(5) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, die
Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers frei-
zugeben.
§ 8 Gewährleistung
(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist
dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschulde-
ten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
(2) Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten
nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.
(3) Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfül-
lung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangel-
freien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer
berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutre-
ten.
§ 9 Haftung
(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder
von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach
den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von
wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertrags-
verletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vor-
hersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkt-
haftungsgesetz bleiben unberührt.
(3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere
Haftung ausgeschlossen.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Einschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Strei-
tigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düssel-
dorf, Deutschland.
Allgemeine Verkaufsbedingungen für die Lieferung und Leistung an Dritte (10/2018)