AEB

§ 1 Geltung


(1) Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle zwischen uns, der Just Spices GmbH, und dem Verkäufer abgeschlossenen Verträge über den Einkauf von Gütern. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(2) Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Ware vorbehaltlos annehmen.
(3) Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.


§ 2 Angebot, Annahme


(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, das Angebot innerhalb angemes- sener Frist, längstens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.
(2) Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen, die zur Bestellung gehören, bleiben in unserem Eigentum. Wir behalten uns alle Urheberrechte an diesen Unterlagen vor. Nimmt der Verkäufer unser Angebot nicht innerhalb der Frist gemäß Abschnitt 2 Ziff. 1 an, sind diese Unterlagen unverzüglich an den Käufer zurückzusenden und sind digitale Daten zu vernichten.


§ 3 Preise, Zahlung


(1) Der Preis versteht sich für Lieferung frei Haus, einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie einschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sämtli- che Rechnungen des Verkäufers haben die vom Käufer angegebene Bestellnummer auszuweisen.
(2) Der Kaufpreis ist netto zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab ordnungsgemäßer Rechnungsstellung.


§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung


Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im vollen gesetzlichen Umfang zu. Wir sind berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.

§ 5 Lieferung


(1) Alle in der Bestellung genannten oder anderweitig vereinbarten Liefertermine sind bindend.
(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, uns über jegliche drohende oder eingetretene Nichteinhaltung eines Liefertermins, deren Ursachen und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Eintritt des Lieferverzuges bleibt davon unberührt.
(3) Für den Fall des Lieferverzuges stehen uns alle gesetzlichen Ansprüche zu.


§ 6 Gefahrübergang, Versendung


Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung frei Haus am genannten Bestimmungsort auf uns über.


§ 7 Mängelhaftung, Gewährleistung


(1) Gesetzliche Gewährleistungsrechte stehen uns uneingeschränkt zu. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von drei Arbeitstagen ab Ablieferung der Ware von uns abgesandt wird und diese dem Verkäufer anschließend zugeht. Die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn wir sie innerhalb von sechs Arbeitstagen ab deren Entdeckung absenden und diese dem Verkäufer anschließend zugeht. Insbesondere sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. Schadensersatz zu verlangen.
(2) Bei Gefahr im Verzug sind wir berechtigt, nach entsprechender Anzeige an den Verkäufer Mängelbeseitigung auf Kosten des Ver- käufers selbst vorzunehmen.
(3) Mängelgewährleistungsansprüche verjähren 36 Monate nach Gefahrübergang.
(4) Bei Kaufgegenständen mit Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Ware eindeutig zu kennzeichnen. Die Ware gilt als mangelhaft, wenn die gelieferte Ware nicht die vertraglich vereinbarte Resthaltbarkeit aufweist.
(5) Im Falle berechtigter Mängel hat der Verkäufer die beanstandete Ware auf eigene Kosten innerhalb von zwei Wochen ab erfolgter Mängelrüge abholen zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Verkäufers zurückzu- senden oder zu vernichten.


§ 8 Produkthaftung, Versicherung


(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, uns von jeglicher Haftung gegen- über Dritten bzw. von Ansprüchen Dritter, die durch Herstellung, Lieferung, Lagerung oder Verwendung der gelieferten Ware entste- hen, auf erstes Anfordern freizustellen. Die Freistellungsverpflich- tung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vor- sätzlicher Pflichtverletzung unsererseits beruht.
(2) Müssen wir aufgrund eines Schadensfalls i.S.v. Abschnitt VI Ziff.1 eine Rückrufaktion durchführen, ist der Verkäufer verpflichtet, uns alle Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der von ihm durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Wir wer- den, soweit es uns möglich und zeitlich zumutbar ist, den Verkäufer über den Inhalt und den Umfang der Rückrufaktion unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzli- che Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
(3) Der Verkäufer ist verpflichtet, während der Laufzeit dieses Ver- trages stets eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer ausrei- chenden Mindest-Deckungssumme von 10.000.000,00 Euro pro Personenschaden bzw. Sachschaden zu unterhalten. Etwaige weiter- gehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(4) Werden wir von dritter Seite in Anspruch genommen, weil die Lieferung des Verkäufers ein gesetzliches Schutzrecht des Dritten verletzt, verpflichtet sich der Verkäufer, uns auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen, einschließlich aller notwendiger Aufwendungen, die uns im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten und deren Abwehr entstanden sind, es sei denn, der Verkäufer hat nicht schuldhaft gehandelt. Wir sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers die Ansprüche des Dritten anzuerkennen und/oder Vereinbarungen mit dem Dritten bzgl. dieser Ansprüche abzuschließen. Die Verjährung für diese Freistellungsansprüche beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.


§ 9 Rechtsmängel


(1) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware frei von Rechten Dritter geliefert wird und durch die Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Verkäufer stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
(2) Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren gemäß § 7 (3).


§ 10 Geheimhaltung/ Eigentumsvorbehalt


Alle von uns erhaltenen Teile und Unterlagen bleiben unser Eigentum. Der Verkäufer darf diese nur mit schriftlicher Einwilligung des Käufers außerhalb dieses Vertrages verwerten und/oder an Dritte weitergeben bzw. diese Dritten zugänglich machen. Nach Erfüllung des jeweiligen Vertrages hat der Verkäufer diese auf eigene Kosten unverzüglich an den Käufer zurückzugeben.


§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand


(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, Deutschland. Allgemeine Einkaufsbedingungen (10/2018)


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