Was ist der Unterschied zwischen Konfitüre und Marmelade?

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Was ist der Unterschied zwischen Konfitüre und Marmelade?

Was geht schon über ein süßes Marmeladenbrot am Morgen? Fast nichts! Aber wusstest Du, dass die meisten Marmeladen genau genommen gar keine sind? Wir erklären Dir, was Marmeladen ausmachen und was die Unterschiede zur Konfitüre sind.

Was genau ist Marmelade?

Das Wort Marmelade stammt vom portugiesischen Wort „marmelo“ (= Quitte) ab. Mit Quitten hat die Marmelade aber nichts mehr zu tun. Laut der Konfitürenverordnung (KonfV) von 1982 dürfen nur noch Aufstriche aus Wasser, Zucker und Zitrusfrüchten (z. B. Orangen, Zitronen oder Limetten) mit mind. 200 g Fruchtstücken, Fruchtmark, Saft und Schale pro 1 kg Marmelade als Marmelade verkauft werden. Die Bezeichnung können wir auf die Briten zurückführen. Denn in Großbritannien wird die dort beliebte Orangenmarmelade schon immer „marmalade“ genannt. 

Eine Variante davon ist die Gelee-Marmelade. Hier dürfen nur kleine Anteile fein geschnittener Schale der Zitrusfrüchte enthalten sein.

Brot mit Marmelade gewürzt mit süßen Stullen Gewürz Brot mit Marmelade gewürzt mit süßen Stullen Gewürz

Erdbeermarmelade ist Deine Lieblingsmarmelade? Dann dürftest Du sie ab jetzt eigentlich nicht mehr Marmelade nennen. Per Definition ist sie nämlich keine. Wäre aber doch schade, die leckere Erdbeermarmelade aus unserem Wortschatz entfernen, oder? Um auf den deutschen Sprachgebrauch Rücksicht zu nehmen, gibt es seit 2003 eine kleine Ausnahmeregelung für regional vertriebene Produkte: Auf Bauern- und Wochenmärkten in manchen Mitgliedstaaten der EU ist die Zitrusfrucht-Regel aufgehoben und es dürfen auch Konfitüren aus Erdbeeren, Aprikosen oder Johannisbeeren als Marmelade verkauft werden.

Und was ist dann Konfitüre?

Konfitüre kommt vom lateinischen Wort „conficerem“ (= Konfekt) und ist laut EU-Verordnung die Handelsbezeichnung für Aufstriche aus Früchten, die keine Zitrusfrüchte sind. Die Früchte werden mit Zucker eingekocht. Sie werden also genau wie Marmeladen hergestellt, nur dass auch Obstsorten wie Erdbeeren, Äpfel, Heidelbeeren, Pflaumen, Aprikosen oder Hagebutten verwendet werden dürfen. Der Fruchtanteil liegt bei 350 g je Kilo. Bei Sorten wie Schwarze Johannisbeeren, Sanddorn, Quitten und Passionsfrüchte gelten niedrigere Grenzwerte. Und gut ist: Konservierungsstoffe sind sowohl in Marmeladen als auch in Konfitüren verboten.

Auf einen Blick

  • Marmelade besteht aus Zitrusfrüchten.
  • Konfitüre ist Aufstrich aus anderen Früchten.
  • Der wesentliche Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre liegt in den verwendeten Früchten. Aber auch der Frucht- und Zuckergehalt im Endprodukt sind entscheidend. Geregelt wird das alles von einer EU-Verordnung.
  • Konfitüre hat mind. einen Fruchtgehalt von 35 % und mind. 55 % Zucker.
  • Marmelade wird aus Zitrusfrüchten wie beispielsweise Orangen, Zitronen oder Limetten hergestellt.

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